Stornobedingungen
Stornobedingungen der Niedersächsischen Kinder- und Jugendfeuerwehr e. V.
Die Erstattung des Teilnahmebeitrags bei Absage der Teilnahme staffelt sich je nach Zeitpunkt vor Lehrgangsbeginn wie folgt:
Staffelung der Stornokosten:
- Bis 28 Tage vor Beginn: Die Stornierung ist grundsätzlich möglich. Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben.
- Weniger als 28 Tage vor Beginn: Es werden 50 Prozent des Teilnahmebeitrags fällig.
- Weniger als 14 Tage vor Beginn: Es werden 100 Prozent des Teilnahmebeitrags fällig.
Nichterscheinen ohne Abmeldung (No-Show) Erscheint ein/e Teilnehmende/r ohne vorherige Abmeldung in der Geschäftsstelle nicht zum Lehrgang, wird zusätzlich zum vollen Teilnahmebeitrag eine Ausfallgebühr von 20,00 Euro berechnet. Als nicht abgemeldet gilt, wer sich nicht bis spätestens 36 Stunden vor Veranstaltungsbeginn bei der Geschäftsstelle gemeldet hat.
Krankheit Bei Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (oder entsprechendem Attest) entfallen die Stornokosten. Es wird lediglich die Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben. Bereits gezahlte Beiträge werden abzüglich dieser Gebühr erstattet.