Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen zum Bildungsangebot der Niedersächsischen Kinder- und Jugendfeuerwehr e. V.
- Genehmigung und Dienstreise
Der Träger der jeweiligen Feuerwehr muss die Teilnahme an der Lehrveranstaltung als Dienstreise genehmigen oder der Teilnahme mindestens zustimmen.
- Versicherungsschutz
Teilnehmende, die nicht Mitglied einer niedersächsischen Feuerwehr sind, sind nicht über die Feuerwehr-Unfallkasse versichert. Die Niedersächsische Kinder- und Jugendfeuerwehr e. V. übernimmt in diesen Fällen keine Haftung.
- Anmeldung
Die Anmeldung ist verbindlich, wenn sie entweder über das Portal bildung.njf.de oder schriftlich (auch elektronisch) an die Geschäftsstelle erfolgt ist.
- Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig.
- Absage durch den Veranstalter
Die Niedersächsische Kinder- und Jugendfeuerwehr e. V. behält sich vor, die Veranstaltung insbesondere bei unzureichender Anmeldezahl bis 7 Tage vor Beginn abzusagen. Teilnehmende erhalten dann den vollen Beitrag erstattet. Weitere Ansprüche sind bei fristgerechter Absage ausgeschlossen.
- Stornierung durch die Teilnehmenden
in Rücktritt von der Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Es gelten die gesonderten Stornobedingungen der Niedersächsischen Kinder- und Jugendfeuerwehr e. V.
- Kostenübernahme
Die Niedersächsische Kinder- und Jugendfeuerwehr e. V. übernimmt keine Garantie für die Kostenübernahme des Teilnahmebeitrags durch die jeweilige Kommune. Jede/r Teilnehmende ist für die Erstattung und die Einhaltung der örtlichen Dienstanweisungen selbst verantwortlich.
- Datenerhebung und Datenschutz
Zum Zwecke der Lehrgangsdurchführung und -verwaltung sowie der Verbesserung des Angebots erhebt die Niedersächsische Kinder- und Jugendfeuerwehr e. V. personenbezogene Daten der Teilnehmenden. Weitere Hinweise dazu sind der jeweils gültigen Datenschutzerklärung auf der Internetseite bildung.njf.de zu entnehmen.
- Datenweitergabe zur Qualitätssicherung
Zur verbandsinternen Qualitätssicherung der Kinder- und Jugendarbeit gibt die Niedersächsische Kinder- und Jugendfeuerwehr e. V. bestimmte Daten an die zuständigen Untergliederungen (z. B. Kreis- und Gemeinde-Kinder- und Jugendfeuerwehren) sowie an kommunale Träger weiter. Weitere Hinweise dazu sind der jeweils gültigen Datenschutzerklärung auf der Internetseite bildung.njf.de zu entnehmen.
- Bild- und Tonrechte
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung gefertigte Fotos und Filmaufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit der Niedersächsischen Kinder- und Jugendfeuerwehr e. V. (Print, Online, Social Media) honorarfrei verwendet werden dürfen. Ein Widerruf ist jederzeit gegenüber der Lehrgangsleitung oder der Geschäftsstelle möglich.
- Gemeinschaftsregeln und Ausschluss
Teilnehmende halten sich an die Gemeinschaftsregeln für Veranstaltungen der Niedersächsischen Kinder- und Jugendfeuerwehr e. V. Bei Fehlverhalten behält sich der Veranstalter den Ausschluss von der Veranstaltung vor. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht dann ausdrücklich nicht.
Gemeinschaftsregeln der Niedersächsischen Kinder- und Jugendfeuerwehr e. V.:
- Personen, etwa andere Lehrgangsteilnehmende, dürfen nicht diskriminiert werden – weder aufgrund ihrer Herkunft, ihres sozialen Status, ihrer sexuellen Orientierung, noch aufgrund ihres Alters, ihrer Religion oder ihres Geschlechts.
- Dem Jugendschutzgesetz ist Folge zu leisten.
- Der Konsum von Alkohol während der Seminarzeiten ist untersagt. Außerhalb der Seminarzeiten ist ein verantwortungsvoller Umgang zu wahren. Stark alkoholisierte Personen können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
- Es ist auf ein gepflegtes und der Veranstaltung angemessenes Erscheinungsbild zu achten.
- Der Hausordnung der jeweiligen Bildungsstätte ist Folge zu leisten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.