Stornobedingungen

Die Erstattung des Teilnehmerbeitrags bei Absage der Teilnahme staffelt sich in den Wochen vor Lehrgangsbeginn wie folgt:

Bis zu vier Wochen (28 Tage) vorher = bedingungslose Stornierung (Verwaltungsgebühren in Höhe von 5,00 Euro)

Weniger als 28 Tage vorher = 50 Prozent des Teilnehmerbeitrags fällig

Weniger als 14 Tage vorher = 100 Prozent des Teilnehmerbeitrags fällig

Erscheint ein Teilnehmer ohne vorherige Abmeldung in der NJF-Geschäftsstelle nicht zum Lehrgang (Frist = 36 Stunden vor Beginn), so berechnen wir wie bisher zusätzlich zum Teilnehmerbeitrag 20 Euro Ausfallgebühr.

Krankheit

Bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Gelber Schein“) fallen lediglich Verwaltungsgebühren in Höhe von 5,00 Euro an. Die übrigen Kursgebühren werden erstattet.