Hier können Sie die AGB als PDF herunterladen.
Teilnahmebedingungen zum Bildungsangebot der Niedersächsischen Jugendfeuerwehr e. V.
Der Träger der jeweiligen Feuerwehr muss die Teilnahme an der Lehrveranstaltung als Dienstreise genehmigen oder der Teilnahme mindestens zustimmen.
Teilnehmer, die nicht Mitglied einer niedersächsischen Feuerwehr sind, sind nicht über die Feuerwehr-Unfallkasse versichert. Die Niedersächsische Jugendfeuerwehr übernimmt in diesen Fällen keine Haftung.
Die Anmeldung ist verbindlich, wenn sie entweder über das Portal bildung.njf.de oder schriftlich (auch elektronisch) an die NJF-Geschäftsstelle erfolgt ist.
Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig.
Die Niedersächsische Jugendfeuerwehr behält sich vor, die Veranstaltung insbesondere bei unzureichender Anmeldezahl bis 7 Tage vor Beginn abzusagen. Teilnehmer erhalten dann den vollen Beitrag erstattet. Weitere Ansprüche sind bei fristgerechter Absage ausgeschlossen.
Die Niedersächsische Jugendfeuerwehr übernimmt keine Garantie für die Kostenübernahme des Teilnehmerbeitrags durch die jeweilige Kommune. Jeder Teilnehmer ist für die Erstattung und die Einhaltung der örtlichen Dienstanweisungen selbst verantwortlich.
Zum Zwecke der Lehrgangsdurchführung und -verwaltung sowie der Verbesserung des Angebots erhebt die Niedersächsische Jugendfeuerwehr personenbezogene Daten der Teilnehmer. Weitere Hinweise dazu sind der jeweils gültigen Datenschutzerklärung auf der Internetseite bildung.njf.de zu entnehmen.
Zur verbandsinternen Qualitätssicherung der Jugendarbeit gibt die Niedersächsische Jugendfeuerwehr bestimmte Daten an Kreis- und Gemeindejugendfeuerwehren sowie an kommunale Träger weiter. Weitere Hinweise dazu sind der jeweils gültigen Datenschutzerklärung auf der Internetseite bildung.njf.de zu entnehmen.
Teilnehmer halten sich an die Gemeinschaftsregeln für Veranstaltungen der Niedersächsischen Jugendfeuerwehr. Bei Fehlverhalten behält sich die Niedersächsische Jugendfeuerwehr den Ausschluss von der Veranstaltung vor. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht dann ausdrücklich nicht.
Die Gemeinschaftsregeln der Niedersächsischen Jugendfeuerwehr:
Personen, etwa andere Lehrgangsteilnehmer, dürfen nicht diskriminiert werden. Weder aufgrund ihrer Herkunft, ihres sozialen Status, ihrer sexuellen Orientierung, noch aufgrund ihres Alters oder Geschlechts.
Dem Jugendschutzgesetz ist Folge zu leisten.
Übermäßiger Verzehr von Alkohol ist nicht gestattet.
Es ist auf ein gepflegtes und der Veranstaltung angemessenes Erscheinungsbild zu achten.
Der Hausordnung der jeweiligen Bildungsstätte ist Folge zu leisten.